Eichenprozessionsspinner
Eichenprozessionsspinner (EPS) sind eher unscheinbare, ungefähr 25 mm große Nachtfalter, die von Ende Juli bis Anfang September fliegen. Anfang Mai schlüpfen die samtartig behaarten Raupen, um dann in großen Verbänden die austreibenden Eichenblätter zu fressen. Sie durchlaufen bis zur Verpuppung 5-6 Entwicklungsstadien, wobei sie jedes Mal ihre alte Haut abwerfen. Die Raupen ziehen sich tagsüber sowie auch zur Häutung in Gespinstnester zurück. Gegen Abend begeben sich die Raupen von dort dann prozessionsartig auf erneute Nahrungssuche in den Baumkronen.
Gesundheitsgefahren
Eine akute gesundheitliche Gefährdung für den Menschen geht von den sehr feinen Haaren der Raupen aus, die ab dem 3. Larvenstadium wachsen. Die Haare lösen auf der menschlichen Haut und Schleimhaut sowohl einen mechanischen als auch einen pseudoallergischen Reiz aus. Die Raupenhaare behalten ihre giftige Wirkung jedoch über einen langen Zeitraum. Dabei stellen gerade die alten, noch am Baum verbliebenen Gespinstnester eine anhaltende Gefahrenquelle dar.Es ist erwiesen, dass bei Haustieren grundsätzlich ähnliche Symptome auftreten wie beim Menschen.
Weitere Infos zu den Eichenprozessionsspinnern finden sie unter:
https://www.wald-rlp.de/de/angebote/mediathek/wald-tiere/eichenprozessionsspinner/
Meldungen oder Beseitigung von Eichenpozisionsspinnern (EPS)
Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist auf Privatgrundstücken der Grundstückseigentümer in der Sicherungspflicht. Bei öffentlichen Grundstücken, die sich im Besitz der Stadt Zweibrücken befinden, ist dies die Grundstücksverwaltung. Diese ist beim Bauamt angesiedelt.
Amt 60 (Stadtbauamt)
Grundstückswesen und Forstwirtschaft
Frau Hartmann
06332/871-214
Infoblatt der Stadtverwaltung Zweibrücken: Download
Die Feuerwehr ist beim Auftreten von EPS nicht zuständig, sie beseitigt auch keine EPS. Wir bitten dies zu beachten.